Über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil I und im fachtheoretischen Teil II bestimmt die Modellbauermeister-Verordnung. Sie gibt zudem Auskunft über das Berufsbild.
Die Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk (AMVO) regelt die Prüfungsanforderungen für die Teile III (Betriebswirtschaft und Recht) und IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) der Meisterprüfung.
Darüber hinaus sind in der AMVO allgemeine Regelungen über das Bestehen der Prüfung, das Bewertungssystem und die Wiederholbarkeit der Meisterprüfungsteile enthalten.